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Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Unter Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versteht man Bildungsmaßnahmen zur Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung von MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit (i.d.Regel mindestens 15 Jahre alt). Zuschüsse gewährt der Bayerische Jugendring